Allgemeine Geschäftsbedingungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) verwenden wir zur leichteren Lesbarkeit bei Begriffen, die sich auf Personengruppen beziehen, ausschließlich die maskuline Form. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass damit selbstverständlich Personen aller Geschlechter gemeint sind.

1. Vertragsparteien, Geltung, Rangfolge, Vertragsabschluss
(a) Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Leistungen, die von der Firma be better marketing GmbH, mit Sitz in Brockhauser Weg 25, 58675 Hemer (im Folgenden: „be better„) erbracht und angeboten werden. Weitere Informationen über be better, einschließlich Kontaktdaten, Registrierungsdaten und Informationen über die vertretungsberechtigten Personen, können dem Impressum der Internetseite unter www.bebetter-marketing.de/impressum entnommen werden.

(b) Durch den Abschluss eines Vertrags mit be better erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung der vorliegenden AGB einverstanden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn be better vor Beginn der Leistungserbringung Kenntnis von ihrer Geltung erlangt und ihnen ausdrücklich und in Textform zustimmt. Eine stillschweigende Annahme anderer Regelungen ist ausgeschlossen. be better erfüllt mit den hier bereitgestellten Informationen auch die Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr.

(c) Ein Vertrag (im Folgenden auch: „Auftrag“) kommt zustande, wenn der Auftraggeber be better in Textform beauftragt und be better diesen Auftrag in Textform annimmt oder mit der Durchführung des Auftrages tatsächlich beginnt. Dasselbe gilt im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages.

(d) Im Fall von Abweichungen des Auftragsinhalts von den Bestimmungen dieser AGB haben die Vereinbarungen in dem Auftrag Vorrang.

2. Leistungsspektrum und Vertragsgegenstände
(a) be better bietet Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings, der Printwerbung, der Gestaltung und technischen Umsetzung von userzentrierten Webseiten (UX-Design Websites und Mobile-Anwendungen), des Print Designs sowie der Schaffung von Corporate Identity an. Das Leistungsspektrum umfasst auch die Produktion von Werbe- und Verkaufsförderungsmaterial. be better kooperiert mit Partnern, die professionelle Video-, Audio- und Fotoaufnahmen erstellen.

(b) Der Auftraggeber kann be better mit einer oder mehreren der Leistungen unseres Leistungsspektrums beauftragen.

(c) Jeder Vertrag zwischen den Parteien beinhaltet die vergütete Erbringung von vom Auftraggeber ausgewählten Marketing-, Werbe-, Verkaufsförderungs- und/oder Medienproduktionsmaßnahmen aus dem Leistungsspektrum von be better.

3. Preise, Fälligkeit, Verzug
(a) Die Preise für die ausgewählten Leistungen des Auftraggebers sind im Auftrag angegeben und gelten, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(b) be better stellt monatlich eine Rechnung für erbrachte Leistungen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig ist. Die Zahlung kann per Überweisung oder Lastschrift erfolgen.

(c) Wenn der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug kommt, ist be better berechtigt, die Vertragserfüllung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen aussetzen, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben und die weiteren, in § 288 BGB geregelten Rechte geltend zu machen.

4. Haftung und Leistungshindernisse
(a) be better haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von be better oder einem Dritten, der als Erfüllungsgehilfe für be better tätig ist. Schadensersatzansprüche aufgrund von Mangel- oder Folgeschäden, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubten Handlungen, die aus Fahrlässigkeit resultieren, sind ausgeschlossen. Nur wenn be better, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendig ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen kann (Kardinalpflichtverletzung), können Schadensersatzansprüche in Höhe der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden geltend gemacht werden. In der Regel entspricht dies maximal dem Auftragswert.

(b) Die Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzug oder Unmöglichkeit sind auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.

(c) Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorherigen Klauseln gelten nicht für Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen. Ebenso sind ausdrückliche Garantieübernahmen und Ansprüche aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften von den Haftungsbeschränkungen ausgeschlossen. Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenfalls von den oben genannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

(d) Falls höhere Gewalt eintritt und eine Lieferung beeinträchtigt, kann sich die Lieferzeit entsprechend verlängern. Auch Hinderungsgründe, die außerhalb des Einflussbereichs von be better liegen, können die Lieferzeit im angemessenen Umfang verlängern. Dies gilt vor allem im Falle von Krieg, Pandemie, Streiks, Aussperrungen, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldeten Transportengpässen, unverschuldeten Betriebsbehinderungen wie Feuer, Wasser und Maschinenschäden, behördlichen Eingriffen sowie anderen Behinderungen, die objektiv nicht durch be better schuldhaft verursacht wurden. Sobald be better von derartigen Behinderungen Kenntnis erlangt, informiert be better den Auftraggeber unverzüglich über den Beginn und das absehbare Ende dieser Behinderungen. Wenn das Leistungshindernis ab einem Zeitpunkt von 31 Kalendertagen nach dem ursprünglich geltenden spätesten Liefertermin noch besteht, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Es können keine Schadensersatzansprüche oder weitere Ansprüche aus diesen Umständen geltend gemacht werden.

6. Verantwortlichkeit des Auftraggebers, Leistungsbestandteile Dritter
(a) Der Auftraggeber ist selbst für die Rechtmäßigkeit und Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf die von ihm an be better gelieferten Inhalte, Dienstleistungen und Produkte verantwortlich, insbesondere hinsichtlich des Immaterialgüterrechts und des Wettbewerbsrechts. Falls diese Inhalte, Produkte und Dienstleistungen Rechtsverstöße beinhalten oder mit Rechten Dritter belastet sind, stellt der Auftraggeber be better von allen daraus resultierenden Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und trägt alle damit verbundenen Kosten und Ansprüche, einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Regelung gilt auch für die Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, die be better im Auftrag des Auftraggebers produziert, sobald der Auftraggeber diese annimmt.

(b) Soweit be better Leistungen Dritter zum Bestandteil seiner Leistungen macht (z.B. Bilder, Software, Hosting, etc.) teilt be better dies dem Auftraggeber unter Angabe dieser Leistungen, des leistenden Dritten und mit einem Hinweis auf die von dem Dritten vorgegebenen Nutzungsrechte und -beschränkungen mit. Be better haftet bis zur Höhe des Auftragswerts dafür, dass die Leistungsbestandteile Dritter für den im Auftrag mit be better beschriebenen Nutzungszweck der von be better erbrachten Leistungen verwandt werden können. Für die Zulässigkeit weitergehender oder abweichender Nutzungen der enthaltenen Drittleistungen durch den Auftraggeber ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Die Haftung von be better ist insoweit ausgeschlossen.    

(c) Der Anspruch auf Gegenleistung bleibt bestehen, wenn der Auftraggeber verantwortlich dafür ist, dass be better die geschuldete Leistung nicht erbringen kann. Falls der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten, die seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich entsprechen, nicht ordnungs- oder fristgemäß nachkommt, kann be better die davon betroffenen Verpflichtungen nicht erfüllen. In diesem Fall kann be better von der Erfüllung dieser Verpflichtungen Abstand nehmen. Die Nichterfüllung seitens be better stellt in diesem Zusammenhang keine Pflichtverletzung dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kündigung.

7. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
(a) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass alle Informationen, die zwischen ihnen ausgetauscht werden und nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich zu behandeln sind. Dazu gehören insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Statistiken und nicht patentiertes geistiges Eigentum, sowie unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Druckvorlagen, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und Videoaufnahmen in jeglicher Form sowie interaktive Produkte und Informationen auf allen gängigen Datenträgern oder Unterlagen, die urheberrechtlich geschütztes Material von be better oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen darstellen.

(b) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen oder auf andere Weise zu verbreiten und den Zugriff Dritter auf diese Informationen zu verhindern, es sei denn,

  • dies erfolgt in Übereinstimmung mit der vorliegenden Vereinbarung oder einer erteilten Beauftragung; oder
  • die Informationen sind oder werden allgemein zugänglich, ohne dass dies auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruht; oder
  • die Informationen waren der anderen Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung nachweislich bereits bekannt, ohne dass sie diesbezüglich zur Geheimhaltung verpflichtet war; oder
  • die Informationen werden der anderen Partei nachweislich rechtmäßig durch einen Dritten zugänglich gemacht, dem diesbezüglich keine Geheimhaltungsverpflichtung obliegt, und der weder für die offenlegende Partei, noch für ein mit dieser Partei verbundenes Unternehmen tätig ist oder war; oder
  • die Informationen wurden nachweislich von der anderen Partei selbst oder von Personal der anderen Partei, das keinen Zugang zu den von der offenlegenden Partei offengelegten Informationen hat, entwickelt, ohne dass dabei im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung offengelegte Informationen direkt oder indirekt genutzt wurden; oder
  • die Informationen müssen aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Entscheidung zwingend offengelegt werden, vorausgesetzt, die andere Partei hat der offenlegenden Partei sofort nachdem sie dies absehen konnte über die geforderte Offenlegung informiert und ihr Gelegenheit gegeben, bezüglich der Notwendigkeit, dem Umfang und der Form einer solchen Offenlegung mitzuwirken.

8. Verwertungsrechte / Referenzen
(a) be better erstellt im Auftrag des Auftraggebers Kreativgüter und Konzeptionen, die in der Regel durch das Urheberrechtsgesetz als geistiges Eigentum von be better geschützt sind. Gemäß § 2 Abs. 1 UrhG ist be better der Rechteinhaber für alle von ihr erstellten Kreativgüter, einschließlich Werbetexte und Bilder jeder Art.

(b) Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen von be better erzeugten und/oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungen und Werke verbleiben bei be better, soweit nicht in dem geschlossenen Auftrag eine konkrete Vereinbarung über Art und Umfang der Übertragung von Nutzungsrechten getroffen ist. Diese Regelung umfasst sämtliche von be better angebotenen oder gelieferten Kreativgüter, insbesondere Druckvorlagen, Werbetexte, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen/Grafiken/Bilder, Ton- und Videoaufnahmen in jeder Form, interaktive Produkte, Websites oder ähnliches.

(c) Konzeptionsvorschläge, die vor Vertragsabschluss an den Auftraggeber übermittelt werden, dienen ausschließlich der Vertragsanbahnung und beinhalten keinerlei Übertragung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber oder Dritte. Eine Verwendung des zugesandten Materials stellt eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 11 UrhG dar, die zu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen führen kann.

(d) Soweit be better dem Auftraggeber Nutzungsrechte an  Werken oder Inhalten, wie z.B. Druckvorlagen, Layouts, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und Videoaufnahmen, Animationen, Wort- und Bildmarken, Designs und Muster u.a. als immaterielle Güter zur einräumt, ist hiervon auch die Verlinkung durch den Auftraggeber oder Dritte zur Aufmerksamkeitssteigerung für die Website umfasst, solange und soweit diese nicht in ein anderes „Frameset“ eingebettet werden (Framing) oder in verunglimpfende Zusammenhänge gestellt werden. Eine Vervielfältigung oder Speicherung der Inhalte und Daten ist nur unter den Bedingungen gestattet, die zur bestimmungsgemäßen Nutzung der veröffentlichten Website notwendig sind. Jegliche weitere Nutzung, insbesondere kommerzieller Art, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters/Lizenzgebers erlaubt.  

(d) be better ist berechtigt, die durchgeführten Aufträge und die Auftraggeber öffentlichkeitswirksam als Referenz auf ihren Internetpräsenzen, Social-Media-Kanälen und Druck- sowie Digitalpublikationen zu nennen und anzuzeigen. Die Präsentation können sowohl Kreativleistungen als auch das Logo des Auftraggebers sein.

9. Eigentumsvorbehalt
(a) Das Eigentum von be better an allen von be better für den Auftraggeber erstellten Produkten sowie vereinbarte Nutzungsrechte an immaterialgüterrechtlich relevanten Schutzgütern gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller, sich aus dem Auftrag ergebenden Forderungen von be better an den Auftraggeber über.

(b) Der Auftraggeber tritt Forderungen aus einer Weiterveräußerung der be better zustehenden Produkte und Nutzungsrechte im Umfang des Eigentumsanteils von be better mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Weiterveräußerung an be better ab. Diese Abtretung wird von be better bereits jetzt angenommen. Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, be better den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen.

(c) Wenn der Wert der Sicherheiten, die sich im Besitz von be better befinden, um mehr als 20% höher ist als die Restforderungssumme, hat der Auftraggeber das Recht, die Herausgabe von Sicherheiten bis zu diesem Grenzwert zu verlangen. Die Auswahl der herausgegebenen Sicherheiten obliegt be better.

10. Laufzeitverträge
(a) Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat werden als Laufzeitverträge bezeichnet. Wenn ein Laufzeitvertrag nicht mindestens vier Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit jeweils automatisch. Für Verträge mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten beträgt die automatische Verlängerungsdauer einen Monat, für Verträge mit einer längeren Laufzeit bei der ersten Verlängerung zwei Monate und danach jeweils einen Monat. Nach Ablauf der automatischen Verlängerung bleibt die Kündigungsfrist weiterhin vier Wochen zum Ende der Laufzeit. Eine Kündigung ist nur in Textform möglich.

(b) Beiden Vertragsparteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Eine solche Kündigung kann nur in Textform erfolgen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn

  • eine Vertragspartei gegen ihre Pflichten verstößt und dadurch die Interessen oder Rechte der anderen Vertragspartei verletzt werden,
  • der Auftraggeber wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder Zahlungsrückstände aufweist,
  • ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen eine Vertragspartei eingeleitet wurde,
  • über das Vermögen einer Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird,
  • rechtswidrige Inhalte auf Websites oder ähnlichen Plattformen vorhanden sind, die von be better nicht verantwortet werden können,
  • eine vertragswidrige Verwendung oder eine Verletzung von Rechten und Gütern (insbesondere immaterieller Rechte und Güter) Dritter erfolgt oder
  • die Vermögensverhältnisse einer Vertragspartei sich verschlechtern und dadurch ein dauerhaftes Nichtgewährleisten der Vertragspflichten befürchtet wird.

(c) Kündigungen aus Gründen der zweifelhaften Zahlungsfähigkeit können durch den Auftraggeber durch die Hinterlegung entsprechender Sicherheitsleistungen innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung zur Leistung erfolgen.

(d) Wenn be better aufgrund einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber einen Schaden erleidet, behält sich be better das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes entspricht dem entstandenen Schaden, der in der Regel die Gesamtsumme der nicht gezahlten Monatsbeträge von Vertragskündigung bis zum Laufzeitende sowie aller ausstehenden Forderungen umfasst. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, im Einzelfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

11. Verträge über SEO-Dienstleistungen
(a) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, handelt es sich bei einem SEO-Vertrag um einen Vertrag, bei dem Dienstleistungen erbracht werden, die darauf abzielen, die Sichtbarkeit der vertragsgegenständlichen Website in Suchmaschinen zu optimieren. be better optimiert die im SEO-Service-Angebot genannten und weitere vom Auftraggeber benannte Webseiten bezüglich ihrer Visualisierung und Position in den Rankings von Suchergebnissen, die durch die Eingabe von Schlagwörtern und Begriffen in Internet-Suchmaschinen generiert werden.be better stellt dabei die gewünschten und/oder gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeiteten Keyword-Kombinationen ein. Ziel dieser Dienstleistung ist es, die Rankings der vertragsgegenständlichen Webseiten im Hinblick auf die definierten Suchbegriffe langfristig zu verbessern.

(b) Die Vereinbarung beinhaltet keine Leistungen für die nicht-organische Suche, wie z.B. Google Adwords. Bei der Umsetzung des Auftrags werden jedoch die Vorgaben und Interessen der Suchdienste berücksichtigt. Sollte das Ranking der vertragsgegenständlichen Website in einer Suchmaschine abnehmen oder die Website nicht mehr beachtet werden, können weitere Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber be better aufgrund der Nichtveröffentlichung oder Löschung der vertragsgegenständlichen Webseiten durch eine Suchmaschine oder dem Nichterreichen einer bestimmten Rankingposition, sofern diese nicht explizit Vertragsbestandteil ist, sind ausgeschlossen.

(c)  Bezüglich des Angebots von be better beschränkt sich dieses darauf, Optimierungsvorschläge zu erstellen und nach Absprache mit dem Auftraggeber umzusetzen, um dessen Internetpräsenz zu optimieren und die Wahrscheinlichkeit eines Top-Rankings zu erhöhen. be better ergreift alle notwendigen Maßnahmen im Bereich der organischen Suche, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Allerdings hängt die Positionierung einer Webseite von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist dynamischen sowie externen Einflüssen ausgesetzt, wodurch be better Schwankungen nicht vollständig beeinflussen kann. Folglich kann keine dauerhafte und fest definierte Positionierung in einer bestimmten Suchmaschine oder im Durchschnitt aller gewählten Suchmaschinen garantiert werden.

(d) Im Falle von Mängeln der Leistung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im Rahmen des Dienstvertrags zu. Eventuelle Mängel von be better müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bekanntwerden in Textform vorgebracht werden.

(d) Falls der Auftraggeber während der Vertragsdauer einen Drittanbieter beauftragt, ähnliche Maßnahmen aus dem Bereich SEO durchzuführen, muss er be better im Voraus darüber informieren. Wenn während der Vertragsdauer SEO-Maßnahmen durch einen Dritten durchgeführt werden, sei es vom Auftraggeber selbst oder von einem Drittanbieter, welche die relevanten vertraglichen Websites betreffen, sind jegliche Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber be better ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen
(a) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise aufgrund von rechtlichen Änderungen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Klauseln. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Klausel, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am besten entspricht und wirtschaftlich und rechtlich bestmöglich ist. Sollte der Auftraggeber Kenntnis von der Ungültigkeit einer Klausel haben, ist er verpflichtet, be better unverzüglich darauf hinzuweisen.

(b) be better behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sei es zur Berichtigung durch nachträgliche Änderungen oder um sie an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen anzupassen. Etwaige Änderungen werden auf der Website von be better veröffentlicht. Falls die AGB Teil des Vertragsverhältnisses mit einem Auftraggeber sind, wird dieser über die Änderungen der AGB benachrichtigt. Die aktualisierten AGB gelten als vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen und akzeptiert, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. Preisänderungen und Änderungen der Kündigungsfristen bleiben von diesem Änderungsvorbehalt ausgeschlossen.

(c) Es besteht die Möglichkeit, die hier zur Verfügung gestellten Informationen jederzeit auf der Website der be better marketing GmbH unter dem Link „AGB“ abzurufen, herunterzuladen und auszudrucken.

(d) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

(e) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die von Kaufleuten mit be better abgeschlossen wurden, ist der Sitz von be better.